§ 129a MarkenG
Geltungsbereich
154 von 190 Paragraphen im Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für geografische Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2023/2411.
154 von 190 Paragraphen im Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für geografische Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2023/2411.