§ 24 2. DV LuftBO
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
25 von 25 Paragraphen im Zweite Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Dienst-, Flugdienst-, Block- und Ruhezeiten von Besatzungsmitgliedern in Luftfahrtunternehmen und außerhalb von Luftfahrtunternehmen bei berufsmäßiger Betätigung)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.