Abschnitt 9 – Schlussvorschriften
§

§ 24 2. DV LuftBO

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

25 von 25 Paragraphen im Zweite Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Dienst-, Flugdienst-, Block- und Ruhezeiten von Besatzungsmitgliedern in Luftfahrtunternehmen und außerhalb von Luftfahrtunternehmen bei berufsmäßiger Betätigung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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