Art II – Überleitungs- und Schlußvorschriften
§

§ 8 16. ÄndG LAG

Inkrafttreten

8 von 8 Paragraphen im Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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