Art II – Überleitungs- und Schlußvorschriften
§

§ 15 14. ÄndG LAG

Inkrafttreten

15 von 15 Paragraphen im Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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