Vierter Abschnitt – Schlußbestimmungen
§

§ 25 KSchG

Kündigung in Arbeitskämpfen

26 von 28 Paragraphen im Kündigungsschutzgesetz

Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.

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