§ 86 JGG
Umwandlung des Freizeitarrestes
106 von 144 Paragraphen im Jugendgerichtsgesetz
Der Vollstreckungsleiter kann Freizeitarrest in Kurzarrest umwandeln, wenn die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 nachträglich eingetreten sind.
106 von 144 Paragraphen im Jugendgerichtsgesetz
Der Vollstreckungsleiter kann Freizeitarrest in Kurzarrest umwandeln, wenn die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 nachträglich eingetreten sind.