§ 116 JGG
Zeitlicher Geltungsbereich
142 von 144 Paragraphen im Jugendgerichtsgesetz
Das Gesetz wird auch auf Verfehlungen angewendet, die vor seinem Inkrafttreten begangen worden sind.
142 von 144 Paragraphen im Jugendgerichtsgesetz
Das Gesetz wird auch auf Verfehlungen angewendet, die vor seinem Inkrafttreten begangen worden sind.