Dritter Abschnitt – Einstellung des Verfahrens
§

§ 210 InsO

Vollstreckungsverbot

228 von 410 Paragraphen im Insolvenzordnung

Sobald der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat, ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 unzulässig.

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