Zweiter Unterabschnitt – Beförderung von Umzugsgut
§

§ 451e HGB

Haftungshöchstbetrag

506 von 689 Paragraphen im Handelsgesetzbuch

Abweichend von § 431 Abs. 1 und 2 ist die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.

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