Vierter Unterabschnitt – Offenlegung. Prüfung durch die das Unternehmensregister führende Stelle
§

§ 327a HGB

Erleichterung für bestimmte kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften

312 von 689 Paragraphen im Handelsgesetzbuch

§ 325 Abs. 4 Satz 1 ist auf eine Kapitalgesellschaft nicht anzuwenden, wenn sie ausschließlich zum Handel an einem organisierten Markt zugelassene Schuldtitel im Sinn des § 2 des Wertpapierhandelsgesetzes mit einer Mindeststückelung von 100 000 Euro oder dem am Ausgabetag entsprechenden Gegenwert einer anderen Währung begibt.

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