§ 164 HGB
Geschäftsführungsbefugnis
174 von 689 Paragraphen im Handelsgesetzbuch
Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführungsbefugnis ausgeschlossen; § 116 Absatz 2 Satz 1 bleibt unberührt.
174 von 689 Paragraphen im Handelsgesetzbuch
Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführungsbefugnis ausgeschlossen; § 116 Absatz 2 Satz 1 bleibt unberührt.