§ 124 GVG
131 von 215 Paragraphen im Gerichtsverfassungsgesetz
Der Bundesgerichtshof wird mit einem Präsidenten sowie mit Vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern besetzt.
131 von 215 Paragraphen im Gerichtsverfassungsgesetz
Der Bundesgerichtshof wird mit einem Präsidenten sowie mit Vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern besetzt.