§ 106 GVG
108 von 215 Paragraphen im Gerichtsverfassungsgesetz
Im Falle des § 93 Abs. 1 Satz 2 kann ein Richter beim Amtsgericht Vorsitzender der Kammer für Handelssachen sein.
108 von 215 Paragraphen im Gerichtsverfassungsgesetz
Im Falle des § 93 Abs. 1 Satz 2 kann ein Richter beim Amtsgericht Vorsitzender der Kammer für Handelssachen sein.