§ 1 GVG
1 von 215 Paragraphen im Gerichtsverfassungsgesetz
Die richterliche Gewalt wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte ausgeübt.
1 von 215 Paragraphen im Gerichtsverfassungsgesetz
Die richterliche Gewalt wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte ausgeübt.