§ 14 14. ProdSV
Europäische Werkstoffzulassung
15 von 31 Paragraphen im Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz 1
Für Werkstoffe, für die eine europäische Werkstoffzulassung gemäß § 2 Satz 1 Nummer 4 beantragt wird, ist das Verfahren nach Artikel 15 der Richtlinie 2014/68/EU in der Fassung vom 9. Oktober 2024 anzuwenden.