Abschnitt 3 – Konformitätsbewertung
§

§ 12 14. ProdSV

Einstufung von Druckgeräten

13 von 31 Paragraphen im Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz 1

Die in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2014/68/EU in der Fassung vom 9. Oktober 2024 aufgeführten Druckgeräte sind vom Hersteller nach zunehmendem Gefahrenpotential in Kategorien einzustufen. Die Einstufung erfolgt nach Artikel 13 der Richtlinie 2014/68/EU in der Fassung vom 9. Oktober 2024.

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