§ 12 14. ProdSV
Einstufung von Druckgeräten
13 von 31 Paragraphen im Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz 1
Die in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2014/68/EU in der Fassung vom 9. Oktober 2024 aufgeführten Druckgeräte sind vom Hersteller nach zunehmendem Gefahrenpotential in Kategorien einzustufen. Die Einstufung erfolgt nach Artikel 13 der Richtlinie 2014/68/EU in der Fassung vom 9. Oktober 2024.