§ 32 GmbHG
Rückzahlung von Gewinn
37 von 126 Paragraphen im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Liegt die in § 31 Abs. 1 bezeichnete Voraussetzung nicht vor, so sind die Gesellschafter in keinem Fall verpflichtet, Beträge, welche sie in gutem Glauben als Gewinnanteile bezogen haben, zurückzuzahlen.