§

§ 2 10. GebäudeArbbV

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

3 von 4 Paragraphen im Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

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