§ 2 10. GebäudeArbbV
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
3 von 4 Paragraphen im Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.