§

§ 6 2. FZVAusnV

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

7 von 7 Paragraphen im Zweite Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Januar 2030 außer Kraft.

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