§ 6 2. FZVAusnV
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
7 von 7 Paragraphen im Zweite Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Januar 2030 außer Kraft.