§

§ 9 2. FlGDV

Prüfungstermine und Anmeldung zur Prüfung

9 von 17 Paragraphen im Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen

Die zuständige Behörde bestimmt die Termine für die Durchführung der Sachkundeprüfung nach Bedarf. Die zuständige Behörde gibt die Termine und die Anmeldefristen in geeigneter Form rechtzeitig öffentlich bekannt.

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