XI. – Altersvorsorgezulage
§

§ 98 EStG

Rechtsweg

215 von 243 Paragraphen im Einkommensteuergesetz

In öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über die auf Grund des Abschnitts XI ergehenden Verwaltungsakte ist der Finanzrechtsweg gegeben.

Vorheriger § | Nächster §