§ 88 EStG
Entstehung des Anspruchs auf Zulage
203 von 243 Paragraphen im Einkommensteuergesetz
Der Anspruch auf die Zulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Altersvorsorgebeiträge geleistet worden sind (Beitragsjahr).
203 von 243 Paragraphen im Einkommensteuergesetz
Der Anspruch auf die Zulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Altersvorsorgebeiträge geleistet worden sind (Beitragsjahr).