XI. – Altersvorsorgezulage
§

§ 83 EStG

Altersvorsorgezulage

198 von 243 Paragraphen im Einkommensteuergesetz

In Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen wird eine Zulage gezahlt, die sich aus einer Grundzulage (§ 84) und einer Kinderzulage (§ 85) zusammensetzt.

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