XIII. – Mobilitätsprämie
§

§ 107 EStG

Anwendung der Abgabenordnung

224 von 243 Paragraphen im Einkommensteuergesetz

Auf die Mobilitätsprämie sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung mit Ausnahme des § 163 der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden.

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