§ 3 2. ERP-BürgschG
3 von 3 Paragraphen im Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.