§ 2 1. EKrV
Zusammensetzung der Kostenmasse
3 von 10 Paragraphen im Verordnung über die Kosten von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
Die Kostenmasse setzt sich zusammen aus 1. Grunderwerbskosten,
2. Baukosten,
3. Verwaltungskosten.
3 von 10 Paragraphen im Verordnung über die Kosten von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
Die Kostenmasse setzt sich zusammen aus 1. Grunderwerbskosten,
2. Baukosten,
3. Verwaltungskosten.