§ 34 BtMG
Führungsaufsicht
40 von 51 Paragraphen im Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
In den Fällen des § 29 Abs. 3, der §§ 29a, 30 und 30a kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 des Strafgesetzbuches).
40 von 51 Paragraphen im Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
In den Fällen des § 29 Abs. 3, der §§ 29a, 30 und 30a kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 des Strafgesetzbuches).