§ 72 BNotO
Regelung durch Satzung
105 von 188 Paragraphen im Bundesnotarordnung
Die näheren Bestimmungen über die Organe der Notarkammer und ihre Zuständigkeiten trifft die Satzung.
105 von 188 Paragraphen im Bundesnotarordnung
Die näheren Bestimmungen über die Organe der Notarkammer und ihre Zuständigkeiten trifft die Satzung.