Schlussformel 1. BMeldDÜV
11 von 11 Paragraphen im Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden
Der Bundesrat hat zugestimmt.
11 von 11 Paragraphen im Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden
Der Bundesrat hat zugestimmt.