§ 87b BGB
Auflösung der Stiftung bei Insolvenz
98 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Die Stiftung wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst.