Untertitel 2 – Rechtsfähige Stiftungen
§

§ 87b BGB

Auflösung der Stiftung bei Insolvenz

98 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch

Die Stiftung wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst.

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