§ 877 BGB
Rechtsänderungen
1168 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Die Vorschriften der §§ 873, 874, 876 finden auch auf Änderungen des Inhalts eines Rechts an einem Grundstück Anwendung.
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Die Vorschriften der §§ 873, 874, 876 finden auch auf Änderungen des Inhalts eines Rechts an einem Grundstück Anwendung.