§ 785 BGB
Aushändigung der Anweisung
1075 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Der Angewiesene ist nur gegen Aushändigung der Anweisung zur Leistung verpflichtet.
1075 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Der Angewiesene ist nur gegen Aushändigung der Anweisung zur Leistung verpflichtet.