§ 597 BGB
Verspätete Rückgabe
763 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Gibt der Pächter die Pachtsache nach Beendigung des Pachtverhältnisses nicht zurück, so kann der Verpächter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Pacht verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.