§ 585a BGB
Form des Landpachtvertrags
734 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Wird der Landpachtvertrag für längere Zeit als zwei Jahre nicht in Textform geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit.
734 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Wird der Landpachtvertrag für längere Zeit als zwei Jahre nicht in Textform geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit.