Kapitel 1 – Allgemeine Vorschriften
§

§ 555 BGB

Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe

647 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch

Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam.

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