§ 541 BGB
Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch
631 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.