§ 47 BGB
Liquidation
39 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Fällt das Vereinsvermögen nicht an den Fiskus, so muss eine Liquidation stattfinden, sofern nicht über das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet ist.
39 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Fällt das Vereinsvermögen nicht an den Fiskus, so muss eine Liquidation stattfinden, sofern nicht über das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet ist.