§ 452 BGB
Schiffskauf
519 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Die Vorschriften dieses Untertitels über den Kauf von Grundstücken finden auf den Kauf von eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken entsprechende Anwendung.
519 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Die Vorschriften dieses Untertitels über den Kauf von Grundstücken finden auf den Kauf von eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken entsprechende Anwendung.