§ 327g BGB
Rechtsmangel
367 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Das digitale Produkt ist frei von Rechtsmängeln, wenn der Verbraucher es gemäß den subjektiven oder objektiven Anforderungen nach § 327e Absatz 2 und 3 nutzen kann, ohne Rechte Dritter zu verletzen.