§ 325 BGB
Schadensersatz und Rücktritt
358 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.
358 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.