§ 2272 BGB
Rücknahme aus amtlicher Verwahrung
2410 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.
2410 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.