Titel 7 – Errichtung und Aufhebung eines Testaments
§

§ 2263 BGB

Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots

2401 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch

Eine Anordnung des Erblassers, durch die er verbietet, das Testament alsbald nach seinem Tode zu eröffnen, ist nichtig.

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