Titel 7 – Errichtung und Aufhebung eines Testaments
§

§ 2257 BGB

Widerruf des Widerrufs

2395 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch

Wird der durch Testament erfolgte Widerruf einer letztwilligen Verfügung widerrufen, so ist im Zweifel die Verfügung wirksam, wie wenn sie nicht widerrufen worden wäre.

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