§ 2257 BGB
Widerruf des Widerrufs
2395 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Wird der durch Testament erfolgte Widerruf einer letztwilligen Verfügung widerrufen, so ist im Zweifel die Verfügung wirksam, wie wenn sie nicht widerrufen worden wäre.