§ 2251 BGB
Nottestament auf See
2389 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach § 2250 Abs. 3 errichten.