Titel 7 – Errichtung und Aufhebung eines Testaments
§

§ 2251 BGB

Nottestament auf See

2389 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch

Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach § 2250 Abs. 3 errichten.

Vorheriger § | Nächster §