§ 2174 BGB
Vermächtnisanspruch
2325 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Durch das Vermächtnis wird für den Bedachten das Recht begründet, von dem Beschwerten die Leistung des vermachten Gegenstands zu fordern.
2325 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Durch das Vermächtnis wird für den Bedachten das Recht begründet, von dem Beschwerten die Leistung des vermachten Gegenstands zu fordern.