§ 209 BGB
Wirkung der Hemmung
225 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet.
225 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet.