§ 2 BGB
Eintritt der Volljährigkeit
2 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
2 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.