Untertitel 3 – Beschränkung der Haftung des Erben
§

§ 1982 BGB

Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse

2131 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch

Die Anordnung der Nachlassverwaltung kann abgelehnt werden, wenn eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist.

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