§ 1982 BGB
Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse
2131 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Die Anordnung der Nachlassverwaltung kann abgelehnt werden, wenn eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist.
2131 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Die Anordnung der Nachlassverwaltung kann abgelehnt werden, wenn eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist.