Unterkapitel 5 – Genehmigungserklärung
§

§ 1855 BGB

Erklärung der Genehmigung

2037 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch

Das Betreuungsgericht kann die Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft nur dem Betreuer gegenüber erklären.

Vorheriger § | Nächster §