§ 1759 BGB
Aufhebung des Annahmeverhältnisses
1940 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Das Annahmeverhältnis kann nur in den Fällen der §§ 1760, 1763 aufgehoben werden.
1940 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Das Annahmeverhältnis kann nur in den Fällen der §§ 1760, 1763 aufgehoben werden.